Im Rahmen der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens bietet Ihnen IfAS unter anderem fol- gende Dienstleistungen:
- Fachliche Beratung und Unterstützung gemäß Arbeits- sicherheitsgesetz §§ 6, 19, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellung der Dokumentation nach dem Arbeitsschutz- gesetz §§ 5 und 6 (Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung)
- Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung §§ 6 und 7
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte (DGUV Vorschrift 1 u. a.) und Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung)
- Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern
(ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4) Arbeitsgebiete:- Betriebsbegehungen mit schriftlicher Berichterstattung und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung und Verbesserung der Arbeitssicherheit
- Beurteilung vorhandener Betriebsanlagen und Arbeitsplätze nach arbeitssicherheitstechnischen Gesichtspunkten
- Planung und Ausführung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
- Erstellung von Unfallanalysen, deren Auswertung und Ableitung von präventiven Maßnahmen
- Auswahl und Erprobung von Arbeitsstoffen
- Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
- Unterweisung der Arbeitnehmer
- Hinwirken auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten der Arbeitnehmer
- Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsarzt, der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt